Bearbeiten von „Dead Presidents“

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''Dead Presidents'' ist aufgrund seiner Thematik und der sehr drastischen Gewaltdarstellung früh von Jugendschutz- und Zensurbehörden kritisiert worden. Die amerikanische Behörde, die sich für die Altersfreigabe von Filmen zuständig zeichnet verlangte '''vor''' dem Kinostart zwei Schnitte sowie zwei weitere Abänderungen des Films. Trotz der vorgenommenen Kürzungen und Änderungen erhielt der Film zunächst ein ''NC-17'' Rating, womit er sämtlichen Kinozuschauern unter 17 Jahren strikt verboten wurde. Erst durch eine Sonderprüfung erhielt er doch noch ein weniger strenges "R" Rating. Die ursprünglich geplante Kinofassung ist in den USA mittlerweile als DVD erhältlich.
''Dead Presidents'' ist aufgrund seiner Thematik und der sehr drastischen Gewaltdarstellung früh von Jugendschutz- und Zensurbehörden kritisiert worden. Die amerikanische Behörde, die sich für die Altersfreigabe von Filmen zuständig zeichnet verlangte '''vor''' dem Kinostart zwei Schnitte sowie zwei weitere Abänderungen des Films. Trotz der vorgenommenen Kürzungen und Änderungen erhielt der Film zunächst ein ''NC-17'' Rating, womit er sämtlichen Kinozuschauern unter 17 Jahren strikt verboten wurde. Erst durch eine Sonderprüfung erhielt er doch noch ein weniger strenges "R" Rating. Die ursprünglich geplante Kinofassung ist in den USA mittlerweile als DVD erhältlich.


Noch strenger ging die deutsche FSK mit dem Film um. Da die Akzeptanz von Gewalt in Filmen in Deutschland wesentlich geringer ist als in den Vereinigten Staaten fiel auch die Alterseinschränkung härter aus. Die FSK wollte dem Film im ungeschnittenen Zustand nichtmals eine FSK ab 18 (heutzutage als "keine Jugendfreigabe" bezeichnet) geben und verlangte von [[Buena Vista Deutschland]] den Film an drei besonders gewalttätigen Stellen zu schneiden.
Noch strenger ging die deutsche FSK mit dem Film um. Da die Akzeptanz von Gewalt in Filmen in Deutschland wesentlich geringer ist als in den Vereinigten Staaten fiel auch die Alterseinschränkung härter aus. Die FSK wollte dem Film im ungeschnittenen Zustand nichtmals eine FSK ab 18 (heutzutage als "keine Jugendfreigabe") geben und verlangte von [[Buena Vista Deutschland]] den Film an drei besonders gewalttätigen Stellen zu schneiden.


Der Verleih wollte den Film jedoch ungeschnitten veröffentlichen. Deshalb musste der Film der deutschen ''Spitzenorganisation der Filmverbände'' vorgelegt werden. Diese musste dem Film ein ''SPIO/JK''-Zertifikat verleihen, um den Film als "nicht jugendgefährdend" zu identifizieren und damit eine Indizierung zu verhindern.
Der Verleih wollte den Film jedoch ungeschnitten veröffentlichen. Deshalb musste der Film der deutschen ''Spitzenorganisation der Filmverbände'' vorgelegt werden. Diese musste dem Film ein ''SPIO/JK''-Zertifikat verleihen, um den Film als "nicht jugendgefährdend" zu identifizieren und damit eine Indizierung zu verhindern.

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