Bourne Co. Music Publishers

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Die Notenblätter zu „Wer hat Angst vor'm bösen Wolf?“ (© Disney)

Bourne Co. Music Publishers ist ein Musikverleger, der die Publikationsrechte an zahlreichen Liedern der „Silly Symphonies“ sowie der Disney-MeisterwerkeSchneewittchen und die sieben Zwerge“ und „Pinocchio“ hat. 1933 überschrieben Walt Disney Productions die Rechte an ihren Liedern an Irving Berlin, Inc., der Vorgängerfirma von Bourne Co., gegen einen Anteil der Einnahmen und einer Lizenz zur Verwendung der Lieder in Disneyfilmen.[1]

Geschichte[Bearbeiten]

Irving Berlin Music wurde 1919 von Saul Bourne, Max Winslow und Irving Berlin gegründet, mit Bourne als Manager.[2] Irving Berlin Music stieg bis zu den 1930ern schnell zu einer der größten Musikverleger der Zeit auf[1] und gilt auch noch heute als einer der größten internationalen Musikverlage der Welt in Privatbesitz.[2]

Erste Verträge mit Disney[Bearbeiten]

1933 trat Saul Bourne von Irving Berlin Music an das Disney-Studio heran, nachdem er im Cartoon „Die drei kleinen Schweinchen“ (Three Little Pigs, 1933) das Lied „Wer hat Angst vor'm bösen Wolf?“ hörte und sein Potenzial als Musik-Hit erkannte.[3] Da Disney keine Möglichkeit hatte, die Kompositionen seiner Mitarbeiter selbst zu Geld zu machen,[1] folgte eine Partnerschaft der Firmen und das Lied wurde ein Hit während der Depressionsjahre, was als Startschuss für Disneys Einstieg ins Musikgeschäft gilt.[3]

Im ursprünglichen Cartoon-Vertrag von 1933 (the 1933 Shorts Agreement) wurden neben den sieben bereits produzierten Cartoons der Spielfilmsaison 1932 bis 1933 auch die weiteren 26 Cartoons, die für die Spielfilmsaison 1933 bis 1934 geplant wurden, umfasst. Dafür behielten die Disney-Studios laut Vertrag unter anderem das Recht, die Musik selbst in Verbindung mit dem jeweiligen Film zu spielen und aufzunehmen oder andere damit zu beauftragen, sowie diese Aufnahmen in Bezug zu den Filmen zu versenden. Selbst Fernsehrechte waren Teil des damaligen Vertrages.

Der Umfang des Vertrages wurde mehrfach erweitert: Eine Einigung von 1935 umfasste zusätzlich noch 18 weitere Cartoons der Micky-Maus- und Silly-Symphonies-Reihen, 1936 wurden Cartoons hinzugefügt, die unter RKO Radio Pictures vertrieben wurden. 1939 wurden die Cartoons für die Spielfilmsaisons 1937 bis 1938 und 1938 bis 1939 hinzugefügt.

Monate, bevor im Dezember 1937 „Schneewittchen und die sieben Zwerge“ ins Kino kam, überschrieben Disney Berlin im Abtretungsvertrag von 1937 (the 1937 Assignment Agreement) die Rechte an acht Kompositionen des Films,[1] um den Film finanzieren zu können.[4] Im Pinocchio-Vertrag von 1939 (the 1939 Pinocchio Agreement) waren neben den Kompositionen für den Film „Pinocchio“ auch die Cartoons der Saison 1939 und 1940 vermerkt.[1] Auch die Musik zu „Dumbo“ wurde an Irving Berlin, Inc. verkauft.[4][2] Nach der Veröffentlichung von „Bambi“ reduzierte die Kriegszeit die Produktion an Trickfilmen in Spielfilmlänge, und für Cartoons und Package Movies wurden firmenexterne Sänger und deren Plattenfirmen beauftragt.[4]

1947 wurde schließlich die Walt Disney Music Company (WDMC) gegründet und die Vermarktung von Disney-Musik erfolgte intern.

Trennung von Berlin und Bourne[Bearbeiten]

1944 endete die Partnerschaft von Saul Bourne und Irving Berlin. Berlin warf Bourne vor, der gemeinsamen Firma Irving Berlin, Inc. gefälschte Verträge untergeschoben zu haben, weshalb sie sich einigten, die gemeinsamen Musikrechte zu trennen. Berlin behielt die Urheber- und Publikationsrechte an seinen eigenen Kompositionen, Bourne konnte alle anderen Urheberrechte der veröffentlichten Lieder übernehmen. Max Winslow, der dritte Firmengründer, war zu dem Zeitpunkt bereits verstorben. Irving Berlin, Inc. wurde nach ihrem neuen Besitzer Bourne, Inc. benannt, Berlin gründete für seine Musik die Irving Berlin Music Company.[2]

Nachdem Saul Bourne 1957 starb, übernahm seine Witwe Bonnie die Firmenleitung.[2]

Ein neuer Disney-Vertrag[Bearbeiten]

Bournes Tod nahm Walt Disney Productions zum Anlass, gegen Bourne, Inc. zu klagen. Man habe die Musik-Urheberrechte damals nur im Vertrauen hergegeben, diese auf Wunsch wieder zurückzuerlangen. Der jahrelange Rechtsstreit wurde mit dem Vergleichsvertrag von 1961 (the 1961 Settlement Agreement) beigelegt, der die Bedingungen zwischen den beiden Firmen erneuerte: Disney könne weiterhin die Musik in Filmen verwenden, Bourne behalte aber die Publikationsrechte.[1]

Dies blieb nicht der letzte Rechtsstreit zwischen Bourne und Disney: 1995, zwei Jahre nach dem Tod von Bonnie Bourne und der Firmenübernahme von ihrer Tochter Beebe Bourne, klagte Bourne Co. gegen die Walt Disney Company (ehemals Walt Disney Productions) wegen der Verwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Disneylieder auf Videokassetten und deren Fernsehwerbung. Die Geschworenen gaben Bourne bezüglich der Musikverwendung in der Fernsehwerbung Recht, wies aber die Klage zur Musikverwendung auf Videokassetten ab.[2] In der Gerichtsverhandlung wurde die jahrelange Verwendung einiger der Lieder in den Disney-Studios ohne vorherige Klagen betont, zum Beispiel der prominente Einsatz von „Wenn ein Stern in finstrer Nacht“ als Titel- und Abspannmusik von Disneys Fernsehserien.[1]

Rechte an Disneyliedern[Bearbeiten]

Heute hält Bourne Co. Music Publishers weiterhin die Rechte an zahlreichen Liedern der „Silly Symphonies“ sowie der Disney-MeisterwerkeSchneewittchen und die sieben Zwerge“ und „Pinocchio“.[5]

Das umfasst zum Beispiel die Lieder:

Weblink[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 „Bourne v. Walt Disney Co.“. casetext.com
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 „Bourne Co. Music Publishers“. wikipedia.org
  3. 3,0 3,1 Kelly McCubbin (22.05.2023). „Disney A to G(#) — Part Three: Mister Mouse Escapes the Studio!“. boardwalktimes.net
  4. 4,0 4,1 4,2 „Disney Music Group“. wikipedia.org
  5. „Bourne v. Walt Disney Co.“. casetext.com